Rechtsprechung
BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 42/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betreuung; Beschwerdeverfahren; Verfahrenspfleger; Betreuungsvollmacht; Geschäftsfähigkeit
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Vorschlag des Betroffenen und Geschäftsfähigkeit, Verfahrenspfleger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 1100
- FamRZ 1993, 1110
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 03.08.2016 - XII ZB 616/15
Betreuungssache: Mangelnde Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten …
Ein solcher Vorschlag kann auch schon vor dem Betreuungsverfahren, etwa in einer Betreuungsverfügung abgegeben werden (…MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 22) und daher auch in einer wegen Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen unwirksamen Vorsorgevollmacht zum Ausdruck kommen (BayObLG FamRZ 1993, 1110). - OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08
Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht
Die so beschriebene Bindungswirkung an den Auswahlvorschlag des Betroffenen ist, weil es sich um eine Erklärung verfahrensrechtlicher Art handelt, gem. § 66 FGG nicht von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen abhängig (BayObLG FamRZ 1993, 1110; Senat FGPrax 1996, 183); ausreichend ist seine Fähigkeit, einen eigenständigen, von Dritten unbeeinflussten Willen zu bilden (BayObLG FamRZ 2003, 1871; BayObLG BtPrax 2005, 35;… Senat a.a.O.). - BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'
Dies gilt gemäß § 69g Abs. 5 S. 1 FGG auch für das Beschwerdeverfahren (BayObLG FamRZ 1993, 1110 ).
- OLG Hamm, 12.05.2009 - 15 Wx 1/09
Angehörigen steht ein eigenes Recht auf Anwesenheit bei der persönlichen Anhörung …
Es genügt ein natürlicher Wille, wobei der Betroffene einen einmal gemachten Vorschlag beliebig widerrufen oder ändern kann (BayObLG FamRZ 1993, 1110), so dass es nicht darauf ankommt, ob die Betroffene früher andere Vorschläge gemacht hat. - KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08
Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspfleger bei einem …
Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, als Verfahrenssubjekt seinen Willen kundzutun bzw. einen solchen überhaupt noch zu bilden, §§ 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 68 Abs. 2 FGG (vgl. BayObLG, FamRZ 1993, 1110; 1997, 1358; 2003, 786). - OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93
Angehörige des Betreuten; Beschwerdeberechtigung; Auswahl des Betreuers; …
: 1. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGG gilt gemäß § 69g Abs. 5 Satz 1 FGG auch für das Beschwerdeverfahren (BayObLG FamRZ 1993, 1110).Diese Regelung gilt nicht nur für die erste Instanz, sondern nach § 69g Abs. 5 Satz 1 auch für das Beschwerdeverfahren (vgl. auch BayObLG in FamRZ 1993, 1110).
- BayObLG, 03.07.1998 - 4Z BR 81/98
Persönliche Anhörung des Betreuten bei einer Entscheidung über die Verlängerung …
Andernfalls war die Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen - wie hier tatsächlich geschehen - entgegen § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG vor dem Landgericht objektiv nicht gewährleistet (BayObLG FamRZ 1993, 1110 ).Angesichts der Besonderheiten dieses Falles kann die Ursächlichkeit der dargestellten Verfahrensfehler nicht ausgeschlossen werden (BayObLG FamRZ 1993, 1110 ; 1994, 451/452;… Damrau/Zimmermann § 67 FGG Rn. 16c), so daß die angefochtene Entscheidung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 FGG i. V. m. § 550 ZPO aufzuheben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen war.
- BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00
Vom Betroffenen vorgeschlagener Betreuer
Auch sinnvolle Vorschläge eines Geschäftsunfähigen sind zu berücksichtigen (BayObLG FamRZ 1993, 1110;… Knittel Betreuungsrecht § 1897 Rn. 18). - OLG Zweibrücken, 03.03.1997 - 3 W 9/97 Grundsätzlich ist ein Vorschlag des Betreuten auch dann bindend, wenn er vor dem Betreuungsverfahren gemacht wurde, und zwar ohne Rücksicht auf die bestehende Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1993, 1110;… MünchKomm Schwab a. a. O., § 1897 Rn. 18).